AK KuK Armee TAUGLICH Österreich Ungarn

                             Rekruten der verschiedenen Waffengattungen nach der Assentierung

 

Wann kann mein Vorfahre zum Militär gekommen sein?
So lautet eine häufige Frage.

Wie immer ist das abhängig von der Zeit, vom Ort, der Konfession und der sozialen Stellung.
Und natürlich davon, ob gerade Frieden oder Krieg war.

Bis 1770/81 waren die habsburgischen Armeen reine Söldnerarmeen. Die jeweiligen Landstände (Grundherrschaften, Städte) hatten für die Stellung von Soldaten zu sorgen. Wie sie das machten war ihre Sache. Meist wurden Söldner angeworben, oft auch Burschen zwangsrekrutiert. Alterslimit gab es keines.

1770/81 - 1868 galt das Konskriptionssystem (in Ungarn und Tirol/Vorarlberg erst später).
D.h. jeder Werbebezirk mußte ein Regiment stellen.
Dazu wurden alle junge Burschen gemustert und falls es nicht genug Freiwillige gab, wurde gelost.
Adelige, Geistliche, Gelehrte, Studenten, Handwerksmeister und -gesellen, Bauern und Hoferben waren davon ausgenommen.
Man konnte sich auch freikaufen, falls einen das Los traf.
Juden wurden erst ab 1787 eingezogen.

D.h. in der Praxis wurden die Armen eingezogen.

Ab 1860 galt eine Stellungspflicht ab dem 20. Lebensjahr.

Beim neuen Militärgesetz von 1868 wurde die Stellungspflicht ab dem 20. Lebensjahr beibehalten.
Beim neuen Wehrgesetz 1889 wurde sie auf das vollende 21. Lebensjahr angehoben.
Das alles galt in Friedenszeiten.

Freiwillig konnte man sich ab 1869 auch schon mit 17 Jahren zum Militär melden.
In Kriegszeiten wurden je nach Bedarf auch Jüngere rekrutiert. So wurde beispielsweise im 1. Weltkrieg das Musterungsalter auf 18 gesenkt.
Freiwillige waren oft noch jünger.